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Vertragsgrundlagen für Beratungs-, Entwicklungs-, Design-, Automatisierungs- und Betriebsleistungen von NeXifyAI.
Stand: 20. Juni 2026
Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen NeXifyAI und Unternehmern, juristischen Personen oder vergleichbaren Organisationen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn NeXifyAI ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag entsteht durch Annahme, Auftragsbestätigung oder Beginn der vereinbarten Leistung.
Maßgeblich sind Angebot, Leistungsbeschreibung, vereinbarte Akzeptanzkriterien und dokumentierte Änderungen. Nicht ausdrücklich eingeschlossene Leistungen gelten als Zusatzaufwand.
Der reguläre Tagessatz beträgt 999 Euro netto pro Arbeitstag. Ein Arbeitstag umfasst bis zu acht planbare Fachstunden.
Aufwandsspannen sind Schätzungen auf Grundlage des bekannten Umfangs. Ein verbindlicher Gesamtfestpreis gilt nur, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei geänderten Anforderungen, fehlenden Inhalten, externen Blockern oder zusätzlichen Integrationen wird der Mehrbedarf vor Ausführung angezeigt.
Preise verstehen sich zuzüglich der anwendbaren Umsatzsteuer. Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen kann das Reverse-Charge-Verfahren gelten.
Der Auftraggeber stellt Inhalte, Zugangsdaten, Freigaben, Ansprechpartner, rechtliche Texte und fachliche Entscheidungen rechtzeitig bereit. Verzögerungen oder Mehraufwand aus fehlender Mitwirkung können Termin und Preis beeinflussen.
Zugangsdaten sind über vereinbarte sichere Wege bereitzustellen. Geheimnisse dürfen nicht unaufgefordert in öffentliche Tickets, Chats oder Repositories eingestellt werden.
NeXifyAI setzt moderne AI-gestützte Entwicklungs-, Analyse- und Prüfwerkzeuge ein. Diese dienen der Beschleunigung und Qualitätssicherung. Die fachliche Verantwortung wird nicht an ein AI-System übertragen.
Soweit der Auftraggeber besondere Vorgaben zur Verarbeitung, Modellwahl, Datenresidenz oder Geheimhaltung hat, müssen diese vor Projektbeginn mitgeteilt und vereinbart werden.
Abnahmepflichtige Leistungen werden nach Bereitstellung geprüft. Wesentliche Mängel sind nachvollziehbar und innerhalb der vereinbarten oder angemessenen Frist zu melden. Unwesentliche Abweichungen hindern die Abnahme nicht.
Produktive Nutzung, Veröffentlichung oder ausbleibende Rückmeldung nach angemessener Prüfzeit kann als Abnahme gelten, soweit dies im konkreten Vertrag zulässig und angekündigt ist.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte. Vorbestehende Werkzeuge, generische Komponenten, Frameworks, Methoden und Know-how verbleiben bei ihren jeweiligen Rechteinhabern beziehungsweise NeXifyAI.
Open-Source-Komponenten und Dienste Dritter unterliegen ihren eigenen Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Diese werden nicht durch den Projektvertrag ersetzt.
Hosting, Domains, Zahlungsanbieter, App-Stores, externe APIs, Lizenzen, Transaktions- und Nutzungskosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Änderungen, Ausfälle oder Einschränkungen von Drittanbietern liegen außerhalb des unmittelbaren Einflusses von NeXifyAI.
NeXifyAI behebt reproduzierbare Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitraums. Kein Softwareprodukt ist unter allen denkbaren Bedingungen vollständig fehlerfrei; geschuldet ist die vereinbarte Beschaffenheit und fachgerechte Umsetzung.
Unbeschränkte Haftung gilt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitere Haftungsbegrenzungen können projektbezogen vereinbart werden.
Rechnungen sind innerhalb der ausgewiesenen Frist ohne Abzug zahlbar. Bei größeren Vorhaben können Abschläge, Vorauszahlungen oder Meilensteinzahlungen vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen B2B-Folgen und angemessene Inkasso- beziehungsweise Rechtsverfolgungskosten.
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts- und Projektdaten vertraulich. Soweit NeXifyAI personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
Projektverträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung. Laufende Leistungen können nach den vereinbarten Fristen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen.
Bei Unterbrechung aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers werden bereits erbrachte Leistungen abgerechnet; eine spätere Wiederaufnahme kann neu eingeplant werden.
Es gilt niederländisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen, soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen. Gerichtsstand für Kaufleute und vergleichbare B2B-Auftraggeber ist der Sitz von NeXifyAI, soweit zulässig.